Drei Töpfe, eine Frage

Viele Angehörige hören zuerst Abkürzungen: Pflegegeld, Sachleistung, Kombileistung. Dahinter steckt eine einfache Frage: Wer kommt zu Ihnen nach Hause und was bleibt als Eigenanteil?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder nahestehende Menschen die Pflege übernehmen. Sachleistung zahlt die Kasse direkt an den Pflegedienst. Die Kombileistung mischt beides, wenn Familie und Dienst sich die Aufgaben teilen.

Was die Kasse trägt und was privat bleibt, sollte von Anfang an klar sein. Nicht erst auf der dritten Rechnung.

Weitere Bausteine, die oft übersehen werden

  • Entlastungsbetrag: monatliche Hilfe für Betreuung, Haushalt oder Alltagsbegleitung, auch schon ab Pflegegrad 1.
  • Verhinderungspflege: wenn Angehörige Pause brauchen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommen aus einem gemeinsamen Jahresbudget der Pflegeversicherung, aktuell bis zu 3.539 Euro.
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: oft extra beantragbar, unabhängig vom Tagessatz der Tour.

Ohne Pflegegrad?

Dann lassen sich gewünschte Leistungen privat vereinbaren. Manchmal ist das der richtige erste Schritt, bis der Antrag durch ist. Juventa sagt klar, was Soforthilfe kostet und was sich nach dem Bescheid umstellen lässt.

So rechnen wir mit Ihnen

Im Gespräch sehen Sie, welche Module zu Ihrem Alltag passen: Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Demenzbetreuung oder angebundene Pflege in der Brückenmühle. Preise nennen wir persönlich, ehrlich, nachvollziehbar und ohne Überraschungen im Kleingedruckten.

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung können sich gesetzlich ändern. Wir rechnen mit den jeweils aktuellen Sätzen Ihrer Kasse.